Geräte Made in Germany

Demnach gibt es schon bei den handelsüblichen Begriffsverwendungen Markenqualität und Markenware bedenkliche Qualitätsunterschied, die stets eine neue Hinterfragung erlauben.

 

So ist es nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1989 nicht erlaubt, für eine Ware, die keine Markenkennzeichnung besitzt, mit dem Begriff der Markenqualität zu werben. Mit der Bezeichnung Markenqualität verbindet die Judikative somit lediglich den Qualitätsstandard eines Produktes, der im Vergleich zu konkurrierenden Produkten anderer (Marken-) Hersteller gleiche Entsprechung findet. Dass dies etwas vage ausgedrückt ist, beweisen derzeitige Debatten, die das einstmals so gefeierte beliebteste Label der Welt Made in Germany nur noch als eine Zusammenstellung von Einzelteilen Made allover the World oder eher als Made in China betrachten. Dass die Meinungen gerade hier beträchtlich auseinanderklaffen, beweisen die Diskussionen, welche entweder Teile der Wertschöpfungskette als auch des Zusammenbaus durchaus außerhalb Deutschlands anerkennen.

 

Bekommt die Markenqualität Made in Germany neuerlich Risse?

 

Die Markenqualität Made in Germany bekommt somit neuerlich Risse und betrifft alle Geräte des privaten und gewerblichen Gebrauchs. Dass gerade in einem Gewerbe, wie der Gastronomie, Markenqualitäten Teil des Geschäftskonzeptes sein sollte, ist jedoch eher eine Frage der Nachhaltigkeit und des eigenen Geschäftssinns. Hier heißt es, ein gutes Gespür zu haben und falls notwendig, sich diese durch Testergebnisse verifizieren zu lassen. Dies fängt in der Gastronomie bei der Heizung, zum Beispiel einer Infrarotwärmeheizung für den Betrieb außerhalb des Innenbereiches im Winter an und hört bekanntlich bei der Küchenausstattung auf.

 

Herstellergarantien, die diesbezüglich Elektrowaren in Form von Elektrogeräten wie den einer Spülmaschine garantieren, sollten somit einer besonderen Inspektion unterzogen und diese sowohl hinsichtlich der technischen Daten als auch aller Anbieter relevanten Daten genauestens überprüft werden. So ist die Verlässlichkeit einiger Markengeräte, laut einer Umfrage der Stiftung Warentest eher als unzuverlässig einzustufen. Inwiefern diese Sicht der privaten Verbraucher für Geräte im Gewerbebetrieb übernommen werden kann, bleibt fraglich. Dennoch sollte sich die Kundschaft im Vorfeld an diesen Testreihen orientieren und somit den Vergleich der Marken zueinander analysieren.

 

Qualität ist nicht gleich Qualität – Tipps für den Elektrogerätekauf!

 

Laut dem TÜV ist ein Elektrogerät nicht gleich ein Elektrogerät. Sei es der Umgang mit Infrarotheizstrahlern, Geschirrspülern oder anderer Haushaltsprodukte des privaten Gebrauchs oder im Gewerbebetrieb. Die Prämisse lautet: Qualität schützt leben.

 

 

Neue Technologien – als Beispiel – liegen immer voll im Trend und verschaffen sich durch Werbung einen Anstrich, den der TÜV oftmals nur als unzureichend einstufen kann. Dies gilt vor allem für Smart-Home Geräte, die laut der Bundesnetzagentur aufgrund erheblicher Mängel millionenfach aus dem Verkehr gezogen werden mussten. So berichtet der TÜV Nord in seiner Studie von Geräten mit Internetanschluss und insbesondere Spielzeuge, in denen laut den Spielzeugrichtlinien zwar mechanische, elektrische und chemische Eigenschaften der Ware geprüft wird, nicht jedoch deren Internetfähigkeit. Die Folgen können dabei oftmals fatale Auswirkungen annehmen und reichen von Frequenzüberlappungen in Sicherheitsbereichen wie dem Polizei- und Rettungsfunk bis zu Stromschlägen und anderen Störungen. Gerade bei Elektrowaren ist demnach immer auf die Kennzeichnung der Geräte sowie den Herstellernamen zu achten, so der TÜV Nord.

We will be happy to hear your thoughts

Hinterlasse einen Kommentar

Shopping cart