Manager-Haftpflichtversicherung für Hoteliers

Manager-Haftpflichtversicherung für Hoteliers

Persönliche finanzielle Risiken professionell absichern

Geschäftsführer, Eigentümer und Führungskräfte von gastgewerblichen Unternehmen stehen besonders in Zeiten von Corona, aber eben immer auch bei normaler wirtschaftlicher Betätigung immer wieder vor höchst haftungsträchtigen Situationen. Um sich gezielt gegen Schadensersatzansprüche wegen angeblicher unternehmerischer Fehlentscheidungen abzusichern, bedarf es einer individuell gestalteten D&O-Versicherung.

Die Zeiten sind, man kann es nicht anders sagen, einfach verrückt. Auch nach einem Jahr ist kein echtes Ende der Pandemie und damit der Beschränkungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens in Sicht.

Die wirtschaftliche Situation für viele Unternehmer in Gastronomie, Hotellerie und MICE wird damit immer bedrohlicher. Sie haben neben den direkten Auswirkungen auf die finanzielle Solidität und Existenzfähigkeit ihres Unternehmens auch mit sich weit öffnenden Haftungsfenstern zu kämpfen. Vor allem das Damoklesschwert der Insolvenz schwebt derzeit über vielen Betrieben, das oftmals auch mit persönlichen Konsequenzen für Eigentümer und Geschäftsleiter verbunden ist: Unbeabsichtigte Insolvenzverschleppung und andere Insolvenzvergehen können straf- und zivilrechtlich höchst brisant und richtig teuer werden.

Diese Risiken gewinnen vor allem in der aktuellen Corona-Krise erheblich an Bedeutung, in der es für viele gastgewerbliche Unternehmen ums Ganze geht. Zu Vorwürfen kann es sehr schnell kommen. Wer trotz eingetretener Insolvenzreife keinen Insolvenzantrag stellt, setzt sich nicht nur einer strafrechtlichen, sondern auch einer zivilrechtlichen Haftungsgefahr aus. Ebenfalls schwierig sind Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife. Der Verantwortliche haftet dabei nicht nur für den eingetretenen Schaden, sondern tatsächlich für die nicht zurückbehaltene Zahlung. Bei größeren Unternehmen kann es also ohne weiteres passieren, dass ein Geschäftsleiter nur durch wenige Wochen Verspätung bei der Insolvenzantragstellung Zahlungen in Millionenhöhe zugelassen hat. Das kann seine Existenz ruinieren, denn Insolvenzverwalter und gegebenenfalls Gläubiger werden keine Scheu haben, in solchen Fällen auf das Privatvermögen des Verantwortlichen zuzugreifen. Wie lange dieses ausreichen wird, mag jeder Geschäftsführer und Eigentümer und jede Führungskraft für sich selbst errechnen.

Die Risiken reichen natürlich weit über die Corona-Krise hinaus. Mit Themen wie Insolvenzverschleppung, Versäumnisse von Fristen und Mitteilungspflichten, Wettbewerbs- und Kartellrechtsverstöße oder auch generellen Verstößen gegen die Pflichten des ordentlichen Kaufmanns ist grundsätzlich nicht zu spaßen. Gerade letztgenannter Aspekt sorgt regelmäßig für Schwierigkeiten. Im GmbH-Gesetz (GmbHG) heißt es: „Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.“ Diese Pflichten des ordentlichen Kaufmanns sind unter anderem in §§ 17, 48 bis 58, 238ff. Handelsgesetzbuch geregelt. Dort kann jeder Geschäftsleiter nachlesen, auf welch dünnem Eis er bei vielen Entscheidungen und Tätigkeiten unterwegs ist.

Das bedeutet: Manager, Geschäftsführer und Vorstände tragen viel Verantwortung und haften zunehmend persönlich für Fehler. Daher sind die Risiken, denen Geschäftsführer ausgesetzt sind, breit gefächert. Das zeigt auch eine Untersuchung: Die Zahl der D&O-Schadensfälle in Deutschland hat sich in den vergangenen zwanzig Jahren etwa verdreifacht. Laut der Studie „D&O Insurance Insights: Management Liability Today“ der Allianz Global Corporate & Specialty AGCS zählt Deutschland nach den USA zu dem Land mit den meisten D&O-Schadenfällen.

Einen substanziellen Beitrag zum persönlichen Risikomanagement bietet die D&O-Versicherung, also die Manager-Haftpflichtversicherung. Es handelt sich dabei um eine Versicherung zugunsten Dritter, die der Art nach zu den Berufshaftpflichtversicherungen gezählt wird. Die D&O-Versicherung bietet nur Schutz für die Organe und Manager des Unternehmens. Der Versicherungsschutz umfasst zwei Ansprüche: den Anspruch auf Erstattung der Abwehrkosten für den Fall der unbegründeten Inanspruchnahme (Rechtsschutzfunktion) sowie den Anspruch auf Freistellung von begründeten Schadensersatzforderungen (Freistellungsfunktion).

Die D&O-Versicherung bietet zwar vor allem bei Insolvenzvergehen keinen Vollkaskoschutz für jegliche Schlamperei. Aber mit einer D&O-Versicherung können sich Eigentümer und Manager gezielt gegen Schadensersatzansprüche wegen angeblicher unternehmerischer Fehlentscheidungen absichern. Die Police steht für persönlichen finanziellen Schutz bei verantwortungsvollen unternehmerischen Aufgaben. Wichtig ist die individuelle Gestaltung, die ausgehend von der persönlichen Risikoanalyse die richtigen Themen für die richtigen Personen im Unternehmen versichert, ob Vorstand, Geschäftsführer, Kuratoriums-Mitglied, Aufsichtsrat, Beirat oder leitender Angestellter. Nicht zu viel, aber auf keinen Fall zu wenig, lautet die Devise.

Über den Autor

Markus Röttges ist Inhaber der gleichnamigen R+V-Generalagentur in Düsseldorf, Mönchengladbach und Radevormwald. Die R+V gehört zu den größten Versicherungsgesellschaften Deutschlands. Markus Röttges ist Experte für betriebliche Risikomanagement aus Versicherungssicht und Berater von Gastronomen und Hoteliers und gestaltet regelmäßig über die R+V-Versicherung D&O-Policen für Organe des Gastgewerbes. Mehr Informationen unter www.markus-roettges.ruv.de


Bildquelle: Canva


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Published at Fri, 05 Mar 2021 10:53:35 +0000

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